Caritas-Logo und Text Werkstatträte wirken mit

Caritas-Werkstatträte:

Die Konferenz der Werkstätten für behinderte Menschen der Caritas in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen

Gründungsjahr: Oktober 1975
Mitglieder: alle Caritas-Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Spitzenverband-Organisation dieser Caritas-Werkstätten
Träger der nachstehend vorgestellten Angebote für die Werkstatträte und die Mitwirkungen in den Mitgliedswerkstätten.

Mitwirkung von beschäftigten Menschen mit Behinderung in Caritas-Werkstätten für behinderte Menschen durch Werkstatträte

Für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, gibt es die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) vom 25. Juni 2001. Sie beschreibt u.a. Aufgaben, die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte der von den beschäftigten Menschen mit Behinderung gewählten Werkstatträte.

Für die Caritas-Werkstätten regelt seit dem Juli 2003 eine eigene Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsordnung (CWMO) die Aufgaben und Rechte der Werkstatträte.

Welche Bedeutung haben Werkstatträte in den Werkstätten für behinderte Menschen?

Werkstatträte wachen über die Einhaltung von Ordnungen, gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien, die für die Werkstätten und deren Arbeit bestehen. Sie regen an, führen Beschwerden weiter und wirken mit bei Fragen der Werkstattordnungen, der Arbeitszeit, bei Entgeltzahlungen und Entlohnungsgrundsätzen, bei Um- und Bauplanungen, bei allen Planungen für Fortbildungen und sozialen Angeboten, u.v.a.m..

Die Werkstatträte haben darüber hinaus ein umfangreiches Informationsrecht.

Den Werkstatträten sind, auf deren Wunsch, von den Werkstätten Vertrauenspersonen für eine Assistenz zur Verfügung zu stellen.

Zur Geschichte der Caritas-Werkstatträte

Werkstatträte in Caritas-Werkstätten Nordrhein-Westfalen und Niedersachsens gibt es seit über 25 Jahren.

Durch die Konferenz der Werkstätten für behinderte Menschen der Caritas in NRW und Niedersachsen wurden den Werkstatträten schon seit 1990 Möglichkeiten für einen Austausch, zur Information über sozial- und werkstattpolitische Entwicklungen geboten.

Dies geschah in Form von jährlichen Treffen der Vorsitzenden und von Mitgliedern der Werkstatträte und deren Fortbildungen.

Ziel dieser Angebote war und ist noch heute, die Förderung der Mitwirkungskompetenzen der Werkstattratsmitglieder und Vertretungswirksamkeit der Werkstatträte zu fördern.