Caritas-Logo und Text Werkstatträte wirken mit

Caritas-Werkstätten-Mitwirkungs-Ordnung:

Caritas ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche.
Dieser caritative Grundgedanke gilt auch für die Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Werkstatt betrachtet es als ihre Aufgabe, Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben Hilfestellung zu leisten.

Teil dieser Teilhabe am Arbeitsleben ist die Mitwirkung und das Erlernen von Mitsprache in der Werkstatt.
Da die Tätigkeit der Werkstatt auf die Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist, ist ein Mitspracherecht in allen die Beschäftigten betreffenden Angelegenheiten geboten.

Das Mitwirkungsrecht ist in der Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsordnung gesetzlich festgehalten.

Die Caritas-Werkstätten-Mitwirkungs-Ordnung kann als PDF-Datei heruntergeladen werden:

CWMO